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Vermittlungsgutschein

Arbeitssuchende, die mindestens 6 Wochen arbeitslos in den letzten 3 Monaten sind und Arbeitslosengeld I oder II beziehen, können zur Unterstützung Ihrer Eigenbemühungen einen Vermittlungsgutschein für private Arbeitsvermittler erhalten.

Der Vermittlungsgutschein (VGS) ist ein Fördermittel und Dokument, in dem sich die Bundesagentur für Arbeit, ARGE oder Jobcenter verpflichtet, an einen privaten Vermittler für seine geleistete Vermittlung eine Erfolgsprämie zu zahlen.

Wichtig !
Für uns als Vermittler geht es darum, Sie so langfristig wie möglich in ein Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln. Denn bei einer für Sie kostenfreien Vermittlung (mit Hilfe des Vermittlungsgutschein-VGS Ihrer Arbeitsagentur oder Jobcenter), verdient unsere Unternehmung erst nach einer 6 monatigen Beschäftigung die gesamte Vermittlungprämie!

VORRAUSSETZUNG FÜR EINEN VERMITTLUNGSGUTSCHEIN !

Vermittlung nur mit Auftrag !

Gesetzliche Vorschrift zur Vermittlung mit VGS !

Weitere Infomationen zum Vermittlungsgutschein

... erhalten Sie auch direkt bei Ihrer Arbeitsagentur bzw Jobcenter oder im Merkblatt 3 bzw. unter Arbeitsagentur.de

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