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Vermittlungsgutschein

Vorraussetzung für die kostenfreien Vermittlung

mindestens 8 Wochen Arbeitslosigkeit in den letzten 3 Monaten !

Anspruch auf Arbeitslosengeld I und somit Rechtsanspruch

Bezieher von Arbeitslosengeld II können einen Vermittlungsgutschein beantragen !

Notfalls mit diesem Antrag >




Vermittlungsvertrag !

Zur beauftragten Arbeitsvermittlung muss ein >Vermittlungsvertrag< [152 KB] zwischen Ihnen und uns abgeschlossen werden. Sie binden sich damit nicht an uns und können weitere Personalvermittlungen einschalten !


Voraussetzungen für die Abrechnung

Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Std a Woche

Beschäftigungsort muss im Inland liegen

Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses: 3 Monate

Vermittlungsgutschein muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem neuen Arbeitgeber gültig sein.

Zwischen Vermittler und Bewerber muss ein schriftlicher Vertrag geschlossen sein.

Keine Vergütung, wenn der Arbeitslose beim vermittelten Arbeitgeber in den letzten 4 Jahren bereits mehr als 3 Monate tätig war

Der Vermittler darf keine Vorschüsse verlangen oder entgegennehmen

Die Vermittlung wird gestundet in 2 Raten gezahlt

1.Rate 1000 €(inkl. Steuern) und erst nach 6 wöchiger Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.

2.Rate 1000 € (inkl. Steuern) und erst nach 6 monatiger Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.

Der Arbeitsuchende ist zur Zahlung nur verpflichtet, wenn durch die Vermittlung ein Vertrag zustande kommt.

Die Auszahlung wird durch den Vermittler bei der Arbeitsagentur (am Wohnsitz des Arbeitslosen) beantragt und von dort an ihn ausgezahlt.

Der Vermittler muss als “Arbeitsvermittlung” gewerblich angemeldet sein. !





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