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Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Std a Woche |
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Beschäftigungsort muss im Inland liegen |
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Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses: 3 Monate |
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Vermittlungsgutschein muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem neuen Arbeitgeber gültig sein. |
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Zwischen Vermittler und Bewerber muss ein schriftlicher Vertrag geschlossen sein. |
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Keine Vergütung, wenn der Arbeitslose beim vermittelten Arbeitgeber in den letzten 4 Jahren bereits mehr als 3 Monate tätig war |
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Der Vermittler darf keine Vorschüsse verlangen oder entgegennehmen |
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Die Vermittlung wird gestundet in 2 Raten gezahlt |
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1.Rate 1000 €(inkl. Steuern) und erst nach 6 wöchiger Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. |
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2.Rate 1000 € (inkl. Steuern) und erst nach 6 monatiger Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. |
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Der Arbeitsuchende ist zur Zahlung nur verpflichtet, wenn durch die Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. |
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Die Auszahlung wird durch den Vermittler bei der Arbeitsagentur (am Wohnsitz des Arbeitslosen) beantragt und von dort an ihn ausgezahlt. |
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Der Vermittler muss als “Arbeitsvermittlung” gewerblich angemeldet sein. ! |