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Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) wird gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird. Die Voraussetzungen der §§ 169 bis 182 Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) müssen dabei erfüllt sein Informieren Sie sich bei Ihrer Arbeitsagentur oder fragen Sie bei uns an. kurzarbeit@apa-iserlohn.de
Vor allem in Zeiten der Kurzarbeit hilft eine Weiterbildung Ihren Mitarbeitern oder Ihnen selbst auf lange Sicht weiter, Ihre Bewerbungschancen zu verbessern und im Beruf weiterzukommen.
Bildungsgutschein: Die Bundesagentur für Arbeit kann Arbeitslosen bzw. Arbeitssuchenden einen so genannten Bildungsgutschein ausstellen, mit dem die Kosten für die Teilnahme an einer Weiterbildung zur (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt übernommen werden. In Anspruch nehmen können diese finanzielle Förderung in der Regel Personen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder bereits drei Jahre berufstätig waren.
Der Bildungsgutschein gehört zu den Neuregelungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung, die im Rahmen der Hartz-Reformen vom Gesetzgeber vorgenommen wurden und im Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) festgehalten sind.
Der Bildungsgutschein beinhaltet Angaben zum Bildungsziel, zu den Qualifizierungsschwerpunkten und der Dauer der Weiterbildung. Er ist befristet gültig und kann von dem Erwerblosen bei einem zugelassenen Weiterbildungsanbieter seiner Wahl eingelöst werden.
Voraussetzung für die Zulassung einer Weiterbildungsmaßnahme ist die Beurteilung der Zweckmäßigkeit der Maßnahme, die eng an die Vermittlungsquote der Teilnehmer in den Arbeitsmarkt geknüpft ist. Sie muss sechs Monate nach Ende der Maßnahme bei 70 Prozent liegen.
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